Polis Brief N° 21
Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft in herausfordernden Zeiten
Halbzeitbilanz und Handlungsempfehlungen an die Bundesregierung
Von Franziska Krüger und Luisa Maschlanka
Die Bundesregierung hat die EU-Ratspräsidentschaft in einer ungewissen Zeit vorbereitet und übernommen. Die Bekämpfung der Pandemie und deren Folgen stehen zweifellos im Mittelpunkt des sechsmonatigen Vorsitzes. Darüber hinaus werden jetzt die Weichen für die zukünftige Entwicklung der EU – nach innen wie nach außen – gestellt.
Dieser Polis Brief formuliert fünf Handlungsempfehlungen an die Bundesregierung für die Bereiche Finanzen, Außenpolitik und Partizipation, die die deutsche EU-Ratspräsidentschaft erfolgreich machen können.
Nachtrag:
Am 10.11.2020, kurz nach Veröffentlichung des Polis Briefs einigten sich das Verhandlungsteam des Europäischen Parlaments und die Bundesregierung als Vertreterin des Rates der EU auf einen Kompromiss über den langfristigen Haushalt der EU. Das Ergebnis der schwierigen Verhandlungen stellt aus unserer Sicht eine Balance dar zwischen den Forderungen des Parlaments nach einer demokratischeren Kontrolle der Gelder aus dem Aufbaufonds wie seiner nachhaltigen Verwendung und dem Interesse der Bundesregierung als Vorsitz im Rat, möglichst alle Regierungen mit an Bord zu holen um eine schnelle Einigung zu erzielen und die zügige Verteilung der Gelder möglich zu machen. Der Vorsitz ist dem Parlament bei einigen Forderungen entgegengekommen, so konnten u.a. höhere Ausgaben für das Gesundheitsprogramm EU4Health und Erasmus+ sowie ein inter-institutionelles Abkommen zur (Weiter-)Entwicklung der eigenen Ressourcen der EU, darunter auch ein Plan für die Einführung einer Digitalsteuer, erzielt werden.
Noch hat jedoch weder das Parlament noch der Rat den Kompromiss abgesegnet. Die Aufgabe der Bundesregierung wird es daher weiterhin sein, im Rat für Zustimmung zu werben. Des Weiteren stehen die Verhandlungen mit dem Parlament für das Jahresbudget für 2021 an. Auch hier ist es aus unserer Sicht wichtig, auf die Forderungen des Parlaments einzugehen, damit sich der Wiederaufbau an den Klimaschutzzielen der EU sowie den Nachhaltigen Entwicklungszielen der UN orientiert.