Auf der vergangenen Klimakonferenz in Madrid (2.-15.12.) konnte keine Einigung über robuste Regeln für den globalen CO2-Markt und den Handel mit Emissionsrechten erzielt werden. Worum geht es bei der Umsetzung von Artikel 6 des Pariser Klimaabkommens und warum ist kein Deal im Zweifel besser als ein fauler Kompromiss?
Ein Kommentar von Sarah Zitterbarth
„Zeit zu Handeln“
Wie ein Wettlauf gegen die Zeit wirkten die Vorbereitungen zur 25. Weltklimakonferenz (Conference of the Parties, COP), als innerhalb weniger Wochen nach der Absage Chiles, wo soziale Unruhen die Regierung in Atem hielt, ein neues Gastgeberland gefunden werden musste. Der eigentliche Wettlauf jedoch – um die Erderwärmung noch auf unter zwei Grad zu begrenzen – wurde der Weltgemeinschaft dieses Jahr bereits durch globale Klimastreiks und Waldbrände vor Augen geführt. Es wurde immer deutlicher: Es ist Zeit zu Handeln.
Unter diesem Motto – Tiempo de Actuar – trafen sich die Weltklimadiplomat*innen schließlich Ende letzten Jahres in Madrid, um die letzten Details für das Regelbuch zur Umsetzung des Pariser Klimaabkommens zu verhandeln (2015 von 196 Ländern verabschiedet). Es tritt 2020 offiziell in Kraft und sieht vor, dass in diesem Schlüsseljahr neue nationale Klimaziele (Nationally Determined Contributions, NDCs) vorgelegt werden.
Bis dahin sollten eigentlich alle Textklammern und Schlupflöcher, welche die globalen Bemühungen zur CO2-Reduktion noch gefährden könnten, im Regelwerk beseitigt werden. Doch ein zentrales Thema der COP 25 – die Nutzung von Marktmechanismen zur Umsetzung und Steigerung der Klimaschutzbeiträge – sorgte vor dem Hintergrund hoher Erwartungen für umso größere Enttäuschungen: Zum zweiten Mal wurde eine Einigung über das letzte offene Kapitel des Regelbuchs von wenigen Ländern blockiert.
Artikel 6 – der Teufel steckt im Detail
Nur zwei Seiten, wenige Paragraphen, jedoch hunderte eckige Klammern der Uneinigkeit. Artikel 6 soll die freiwillige Kooperation zwischen Staaten zur Erreichung ihrer nationalen Klimaziele regeln. Zwei marktbasierte Klimaschutzinstrumente stehen dabei im Mittelpunkt: die direkte zwischenstaatliche Kooperation durch die Nutzung und Verknüpfung bestehender Emissionshandelssysteme sowie die Einrichtung eines globalen Kohlenstoffmarktes.
Die Marktmechanismen sollen den Ausstoß von Treibhausgasen über einen Preis für jede emittierte Tonne steuern und Anreize setzen, Emissionen zuerst dort einzusparen, wo es am kostengünstigsten ist. So könnten sich beispielsweise Industrieländer durch Klimaschutz-Projekte im Globalen Süden, wo Vermeidungskosten geringer sind, die resultierenden Emissionsreduktionen auf ihre NDCs anrechnen lassen. Außerdem könnten sie Emissionszertifikate von anderen Ländern kaufen, welche ihre Klimaziele bereits übertroffen haben. Die Erfolgsformel verspricht: Die Kosten für Klimaschutzmaßnahmen würden allgemein sinken, die Ambitionen der Länder dadurch steigen und die Reduktion von globalen Emissionen würde sich zwischen 2020 und 2035 verdoppeln. Ein Weihnachts-Win-Win für alle also?
Was von vielen Politiker*innen fast entschuldigend als hochkomplexes technisches Thema bezeichnet wird, trägt jedoch politischen Sprengstoff. Die Umweltintegrität des Klimaabkommens stand bei den Verhandlungen erneut auf dem Spiel. Die Kohlefans und Klimawandelleugner – alias Brasilien, USA, Australien – spielten den Grinch, der den Weihnachtswunsch aller anderen Länder nach strengen Regeln verhinderte. So beharrte Brasilien auf dem Schlupfloch der Doppelzählung: Brasilien will aus seinem Regenwald Kapital schlagen und nicht nur CO2-Rechte aus Waldprojekten an andere Länder verkaufen, sondern die eingesparten Emissionen auch sich selbst anrechnen lassen.
Die Weltgemeinschaft forderte, dass Emissionsreduktionen nur einmal gezählt werden. Zudem dürften alte Verschmutzungsrechte aus dem Kyoto-Protokoll nicht in den neuen CO2-Markt übertragen werden. Beides sei ausschlaggebend dafür, dass der Emissionshandel einen echten Beitrag zum Klimaschutz leiste. Doch wie kann verhindert werden, dass das gesamte System nur ein Verschiebebahnhof für Klimaschutzmaßnahmen wird, ohne eine absolute Minderung von Treibhausgasemissionen in der globalen Bilanz zu erreichen?
Einige Delegierte forderten, bei jedem Emissionshandel einen Teil der Klimaschutzgutschriften zu löschen und weder Käufer noch Verkäufer anzurechnen. Jedoch konnte auch bei dieser Frage nach der Gesamtminderung globaler Emissionen („overall mitigation in global emissions“) keine Einigung erzielt werden.
Vorsätze für 2020: NDCs steigern, Menschenrechte stärken
Wenigstens wurde das Regelbuch nicht durch halbe Lösungen durchlöchert. Ein schwacher Trost zwar, aber aller guten Dinge sind drei: Die Auseinandersetzung um einen globalen CO2-Markt wird nun 2020 in Glasgow fortgesetzt. Sie darf jedoch nicht von nationalen Klimaschutzanstrengungen ablenken. Klimaschutz darf nicht einfach ins Ausland verlagert werden und reiche Länder dürfen sich nicht von ihren Verpflichtungen freikaufen. Bis 2050 sollen schließlich alle Länder Treibhausgasneutralität erreichen. Dafür müssen die Länder vor allem bei sich zuhause dafür sorgen, so schnell wie möglich die Verstromung von Kohle, Öl und Gas zu beenden.
Die EU, die kurz vor Ende der Klimakonferenz ihren European Green Deal veröffentlichte, muss nun ein geopolitisch starkes Zugpferd für mehr Klimaschutzambitionen sein. Auch die San José-Prinzipen für mehr Ambitionen und Integrität der CO2-Märkte, die von Costa Rica initiiert wurden und denen sich Deutschland als erstes G20 Land anschloss, werden ein wichtiger Orientierungsrahmen für mehr Klimaschutz und robuste Regeln in Artikel 6 sein.
Die Vorsätze für die COP 26 sollten um einen wichtigen Aspekt erweitert werden: die Sicherung von Menschenrechten und Sozialstandards bei Klimaschutzprojekten. Es muss sichergestellt werden, dass sowohl Ökosysteme geschützt als auch die Rechte der Bevölkerung vor Ort geachtet werden. In der Vergangenheit war es bei Klimaschutzprojekten unter dem Kyoto-Protokoll zu mehreren Menschenrechtsverletzungen gekommen. Die Verhandlungen in Glasgow können die Chance bieten, effizienten Klimaschutz mit dem Schutz von Menschenrechten im Sinne aller drei Dimensionen von nachhaltiger Entwicklung (sozial, ökonomisch, ökologisch) zu verbinden.
2020 wird ein Schlüsseljahr für die Wirksamkeit des Pariser Klimaabkommens. Die EU unter der Ratspräsidentschaft Deutschlands sollte nun nicht nur mit gutem Beispiel vorangehen, sondern auch internationale Partnerschaften mit Schlüsselstaaten wie China und Indien eingehen, um die Weichen für verbesserte nationale Klimaziele zu stellen. Parallele Verhandlungen mit den Blockierer-Staaten werden notwendig sein, damit die Klimadiplomat*innen ihren All I Want for Christmas is Article 6-Anstecker nicht wieder vergeblich tragen werden.
Zum Weiterlesen “COP24: Eine Analyse der UN-Klimakonferenz in Katowice”
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Sarah studiert International Development und Politikwissenschaft im Master in Paris und Berlin. Ihre Schwerpunkte sind Umwelt- und Klimapolitik sowie Lateinamerika. Seit kurzem unterstützt sie bei Polis180 den Programmbereich Klima & Energie.