Geflüchtete zahlen mehrere Tausend Euro, um in einem überfüllten Boot das Mittelmeer zu überqueren. Was hindert sie aber daran, mit einem Flugzeug für nur wenige Hundert Euro in die EU einzureisen?
Ein Kommentar von Lisa Karoline Ruppel
Seit Anfang 2014 sind über 10.000 Geflüchtete im Mittelmeer ertrunken, davon allein über 3.500 in diesem Jahr, ein starker Anstieg im Vergleich zu den Vorjahren. Die Mittelmeerroute ist damit der weltweit gefährlichste Weg für Geflüchtete. Während weiter über den „Kampf gegen SchlepperInnen“ diskutiert wird und die EU als „Lösungsvorschlag“ ein Abkommen mit der Türkei unterzeichnet, liegt die offensichtlichste Alternative viel näher: Warum können Geflüchtete nicht einfach mit dem Flugzeug in die EU einreisen? Schließlich ist es für die meisten Geflüchteten leichter, einen sicheren Flughafen zu erreichen, als das Mittelmeer in einem der häufig nicht seetauglichen Boote zu überqueren. Billiger wäre der Flug obendrein. Während die Flucht mit Booten mehrere Tausend Euro kostet, findet man Flüge zum Beispiel von Beirut nach Frankfurt oder von Kairo nach Berlin für unter 150 Euro.
Schengen macht eine legale Einreise unmöglich
Der Grund für die Einreisebeschränkung findet sich unter anderem in Artikel 26 des Schengener Durchführungsübereinkommens, welches 1990 zur Umsetzung des Schengener Abkommens unterzeichnet wurde. Danach werden Beförderungsunternehmen wie Flug- oder Schifffahrtsgesellschaften verpflichtet, alle Kosten für Passagiere zu übernehmen, die aufgrund fehlender Papiere am Ankunftsort abgewiesen werden. Ebenfalls müssen alle Schengen-Mitgliedsstaaten Strafgebühren für Transportgesellschaften einführen, die eine Person ohne gültiges Visum in die EU transportieren. In 2001 wurden mit der EU-Richtlinie 2001/51/EG diese Zwangsgelder auf zwischen 3.000 und 5.000 Euro pro Person festgelegt.
Konkret heißt das: Eine Fluggesellschaft muss für alle Kosten aufkommen, die für eine Person ohne gültige Einreisepapiere anfallen, von der Unterkunft über die Abschiebehaft bis hin zum Rücktransport. Zusätzlich muss das Transportunternehmen eine Strafgebühr zahlen, die in Deutschland zwischen 1.000 und 5.000 Euro beträgt.
Im Jahr 2015 wurden allein in Deutschland Strafgelder in Höhe von 2,1 Millionen Euro erhoben, wobei die Summe im Schnitt circa 1.500 Euro betrug, wie die Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linkspartei mitteilte.
Externalisierung und Privatisierung der Grenzkontrollen
Laut der Richtlinie 2001/51/EG soll durch die Verhängung der Strafgebühren und die Pflicht zur Kostenübernahme illegale Einwanderung bekämpft werden, ohne jedoch die Verpflichtungen der Genfer Flüchtlingskonvention zu beeinträchtigen. Das bedeutet, dass dem Anspruch auf Asyl oder subsidiären Schutz einer Person auch bei fehlenden Einreisepapieren nachgekommen werden muss. In diesem Fall können die Strafgelder, die die Transportgesellschaft eigentlich entrichten müsste, erlassen werden.
Die Situation wird dadurch keinesfalls vereinfacht. Regierungen geben Verantwortung an Transportunternehmen ab, ob eine Person einen Anspruch auf Asyl hat. Bisher fand keine offizielle Kompetenzübertragung statt. Doch tatsächlich entscheiden Personen am Check-In Schalter innerhalb weniger Minuten und ohne eine entsprechende Ausbildung über das Asylgesuch eines Geflüchteten. Aufgrund der hohen Kosten für die Transportgesellschaften werden grundsätzlich alle Personen ohne ein gültiges Visum abgelehnt. Ohne Visum ist es also faktisch unmöglich, an Bord eines Flugzeuges zu gelangen.
Außerkraftsetzen des Grundrechts auf Asyl
Die Regelungen aus Artikel 26 des Schengener Durchführungsübereinkommens und der Richtlinie 2001/51/EG treffen besonders Geflüchtete, da sie häufig keine Chance haben, überhaupt ein Visum zu erhalten. Das in Paragraph 16a Grundgesetz festgeschriebene Grundrecht auf Asyl wird durch die Verantwortungsauslagerung quasi außer Kraft gesetzt, denn um Asyl zu beantragen, muss sich eine Person auf deutschem Boden oder zumindest an der deutschen Grenze befinden. Damit wird Menschen, die Asyl erhalten würden, aber die gefährliche Reise über das Mittelmeer nicht auf sich nehmen und damit nie in der EU ankommen, ein ihnen zustehendes Grundrecht entzogen, welches sie nur schwer einfordern können.
Zwangsgelder als Selektionsmechanismus abschaffen
Um der Annullierung des Grundrechts auf Asyl entgegen zu wirken, wird es langfristig nötig sein, die Zwangsgelder sowie die Haftungsübernahme der Transportgesellschaften abzuschaffen. Durch diese Regelungen wird die Aufgabe, zu entscheiden welchen Menschen Zutritt in die EU gewährt wird, vom Staat an nicht dafür qualifizierte Unternehmen externalisiert. Diese versuchen wiederum Kosten zu entkommen und transportieren aus diesem Grund pauschal keine Personen ohne Visum. Möchte eine Person, die kein Visum erhält, Asyl in der EU beantragen, bleibt ihr in der Regel nur die Reise über das Mittelmeer.
Da die Flucht gefährlich und teuer ist, sind es folglich oft junge Männer, die den Weg in Richtung Europa wagen. Im vergangenen Jahr stellten in Deutschland Männer zwischen 16 und 30 Jahren 35 Prozent aller Asylanträge (im Vergleich dazu: Frauen in der gleichen Altersgruppe machen insgesamt 9,5 Prozent aller Anträge aus). Das hat zur Folge, dass vor allem das rechte Lager in der deutschen Parteienlandschaft immer wieder die hohe Zahl junger männlicher Antragsteller als Argument für eine restriktivere Flüchtlingspolitik nutzt, besonders seit der Kölner Silvesternacht. Dabei tragen eben die Zwangsgelder zum Selektionsmechanismus also zur ungleichen Geschlechter- und Altersverteilung bei. Denn wo sich eine ganze Familie einen Flug nach Deutschland leisten könnte, reicht bei der viel teureren Flucht über das Mittelmeer das Geld nicht für alle Familienmitglieder. Auch ist die Reise für Kinder, Frauen (besonders wenn sie alleine reisen), ältere Personen oder Menschen mit eingeschränkter Mobilität häufig schwerer oder gar unmöglich.
Ein humanitäres Visum als mögliche Lösung?
Um allen Menschen einen fairen Zugang zu Asyl zu ermöglichen und durch Zwangsgelder keine künstlichen Selektionsmechanismen zu schaffen, sollten Geflüchtete ein temporäres Visum erhalten. Dieses Visum würde ihnen für die Dauer ihres Asylverfahrens Aufenthalt beispielsweise in Deutschland gewähren. Die Idee des sogenannten humanitären Visums oder der Visumsfreiheit für AntragstellerInnen ist keineswegs neu und wurde bereits von verschiedenen Seiten vorgeschlagen, zum Beispiel Pro Asyl, dem UNHCR, der Europaabgeordneten Ska Keller oder kirchlichen Trägern, die Kampagne VisaWie hat einen Aufruf für humanitäre Visa gestartet.
Dem Massensterben im Mittelmeer muss ein Ende gesetzt werden. Es ist daher notwendig, allen Geflüchteten das Recht auf Asylgesuch in der EU zu geben. Ohne eine radikale Änderung der Visapolitik und die Abschaffung der Zwangsgelder ist jedoch dieser Schritt nicht möglich. Denn auch noch so hohe Zäune werden Menschen nicht von der gefährlichen Flucht nach Europa abhalten.
Der Beitrag stammt aus dem Programm Migration und ist Teil der #Fluchtmythen-Kampagne, die im Sommer 2016 mit einer Stickreaktion gestartet ist.
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