Polisblog
7. Februar 2024

Geflohen, Kriminalisiert, Inhaftiert: Wie durch Kriminalisierung von Geflüchteten in der EU systematisch Menschenrechte verletzt werden

In einer Welt, geprägt von Menschenrechtskrisen, deren Ursachen und Folgen oft grenzüberschreitend sind, nimmt auch die Kriminalisierung von Flucht und Migration alarmierende Ausmaße an, wie eine Studie aus dem Jahr 2023 belegt.

Diese zeigt, dass eine erhebliche Anzahl von Asylsuchenden mit gravierenden rechtlichen Problemen sowie grundlegenden Menschenrechtsverletzungen konfrontiert ist, wie beispielsweise willkürlichen Festnahmen, kaum Zugang zu rechtlicher Unterstützung, Dolmetscher*innen oder Asylverfahren sowie der systematischen Verurteilung wegen vermeintlichen Schmuggels. Hinter all diesen Zahlen verbergen sich jedoch individuelle Geschichten von Menschen wie Homayoun, die nach Sicherheit und Schutz suchen.

 

Ein Beitrag von Kathrin Liebhäuser

 

Internationaler rechtlicher Rahmen

Auf der Website der EU-Kommission heißt es: „Asyl ist ein grundlegendes Recht und eine internationale Verpflichtung für Länder, wie sie in der Genfer Konvention von 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge anerkannt ist.“

Ein weiterer Anspruch, der in den Genfer Konventionen von 1951 enthalten ist, ist „das Recht, nicht für eine unregelmäßige Einreise in das Hoheitsgebiet eines Vertragsstaates bestraft zu werden“, denn, um in der EU einen Asylantrag stellen zu können, müssen sich Geflüchtete physisch auf EU-Territorium befinden.

Darüber hinaus verbietet Artikel 5 des UN-Protokolls von 2000 gegen die Schlepperei von Migrant*innen auf dem Land-, See- oder Luftweg ausdrücklich, Migrant*innen, die Gegenstand von Schleusung waren, strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen.

Zusätzlich empfahl das Exekutivkomitee des UNHCR im Jahr 2003, dass abgefangene Asylsuchende und Geflüchtete nicht wegen strafrechtlicher Verfolgung gemäß diesem Protokoll haftbar gemacht werden sollten, wenn sie Gegenstand des Verhaltens gemäß Artikel 6 des Protokolls waren. Zudem gibt es wegen Mangel an legalen Fluchtwegen im internationalen Flüchtlingsrecht das sog. Pönalisierungsverbot, wie Völkerrechtlerin Dr. Dana Schmalz im Verfassungsblog erläutert. Demnach sollte keine abgefangene Person eine Strafe für illegale Einreise oder Anwesenheit in einem Staat erhalten, wenn die Bestimmungen von Artikel 31 der Genfer Konvention von 1951 erfüllt sind.

Homayoun: Jahrzehntelange Haft nach Flucht nach Europa

Allerdings ist genau das Homayoun Sabetara widerfahren, welcher im Iran politisch verfolgt wurde. Um in der EU Asyl beantragen zu können, überquerte er im August 2021 zusammen mit sieben anderen Geflüchteten die Grenze von der Türkei nach Griechenland. Sein Ziel war es, zu seiner Tochter Mahtab nach Deutschland zu gelangen, die dort seit Jahren lebt.

Nachdem die Gruppe bereits Tage im Wald der Grenzregion Evros ausgeharrt hatte, wurde Homayoun von deren Schmuggler unter Druck gesetzt, das Steuer zu übernehmen und alleine mit den anderen Geflüchteten weiterzufahren.

Kurz darauf wurde das Auto von der griechischen Polizei gestoppt und Homayoun Sabetara festgenommen. Erst zwei Wochen später erfuhr seine Tochter, dass ihr Vater im Gefängnis sitzt. Nach Monaten der Festnahme bekam Homayoun erstmals einen rechtlichen Beistand und ein weiteres Jahr verging, bis der erste Prozess stattfand. Der Vorwurf: Menschenschmuggel. Das Verfahren war von erheblichen Mängeln geprägt, wie der anfänglich fehlende Rechtsbeistand und die mehrmalige Verschiebung des Prozesses. Trotz Gedächtnislücken der griechischen Polizei wurde Homayoun Sabetara am 26. September 2022 zu 18 Jahren Haft verurteilt.

Weitere zahlreiche Fälle inhaftierte Geflüchteter

Doch Homayoun ist kein Einzelfall. Wie neben der Dokumentation der NGO Borderline Europe weitere Recherchen zeigen, findet dies systematisch statt. Bei der Ankunft eines jeden aufgegriffenen Autos oder Bootes erfolgt in Griechenland mindestens eine Festnahme aufgrund von Schmuggel, so die NGO. Die eigentlichen Schmuggler*innen befinden sich in den meisten Fällen jedoch überhaupt nicht in den Transportmitteln. Laut aktuellen Zahlen des griechischen Justizministeriums stellen Schlepper*innen die zweitgrößte Gruppe in griechischen Gefängnissen dar, darunter 88% Drittstaatenangehörige. Die Freiheitsstrafen belaufen sich im Schnitt auf 46 Jahren, die Verfahren hierfür dauern durchschnittlich lediglich 37 Minuten, so die Studie.

Für das tragische Schiffsunglück von Pylos, in dem im Juni 2023 650 Geflüchtete ertranken und wobei die griechische Küstenwache zur Verstrickung im Unglück mit schweren Vorwürfen konfrontiert ist (von erwiesener unterlassener Hilfeleistung ganz zu schweigen, wie nun der Frontex Bericht belegt), wurden neun ägyptische Schutzsuchende, die das Unglück überlebt haben, wegen des Vorwurfs der Schlepperei inhaftiert. Sie sind mit drakonischen Haftstrafen konfrontiert, da sich die Strafen vervielfachen, sobald Menschen beim Überweg nach Europa ums Leben kommen. Auch hier setzen sich NGOs für eine Untersuchung des Falls ein. Im Mai 2022 wurden auf der griechischen Insel Syros drei Geflüchtete zu insgesamt 439 Jahren Haft verurteilt, trotz dessen, dass die Anklage und der Richter anerkannten, dass es sich bei den dreien nicht um die Schmuggler handelte und sie keine Schuld am Tod der anderen 18 Geflüchteten hatten, die bei der Überfahrt an Weihnachten 2021 im Mittelmeer ertranken.

Kampf gegen Schmuggel als Priorität der EU

Die EU hat den Kampf gegen Schmuggel zu einer ihrer Prioritäten erklärt. Insbesondere Außengrenzstaaten wie Griechenland standen in der Vergangenheit unter Druck, stärker gegen Schlepperei und „illegal“ eingereiste Personen vorzugehen.

In Griechenland muss der strafrechtlich verfolgten Person kein finanzieller Vorteil entstehen. Schon die geringste Beteiligung am Transport genügt, wie bspw. die bloße Unterstützung der Fahrer*in. Das macht das griechische Gesetz (4251/2014, Art. 30) zur Bekämpfung von Schmuggel zu einem der schärfsten innerhalb der EU.

Selbst Teile der griechischen Justiz sind sich der Fehlleitung dieses Gesetzes bewusst. So wurde bspw. bei der Strafverkündigung gegen die sog. Paros3 anerkannt, dass das griechische Gesetz in sich problematisch ist, da es Geflüchtete, die gezwungen wurden, das Steuer zu übernehmen und nicht aus Gewinnstreben gehandelt haben, außen vor lässt.

Indes ist Griechenland längst nicht der einzige EU-Staat, der Geflüchtete auf der Suche nach Schutz kriminalisiert. So wurde im Oktober 2021 von Menschenrechtsverteidiger*innen die ElHiblu3 Freedom Commission ins Leben gerufen, die von Malta die Einstellung der Verfahren gegen drei afrikanische Teenager fordert. Weitere Fälle gibt es auch aus Frankreich und Italien.

Laut Dr. Dana Schmalz widersprechen „Maßnahmen, die mit dem angeblichen Ziel, Schleusung zu bekämpfen, Schutzsuchende selbst zum Ziel von Strafverfolgung machen, den Grundentscheidungen des internationalen Rechts“ und sind „politisch fehlgeleitet“.

Ja, die Schleusung von Geflüchteten ist oft skrupellos. Doch trifft der Kampf der EU gegen Schlepperei genau die, die eigentlich geschützt werden sollten. Es fehlt an sicheren und legalen Fluchtwegen seitens der EU, welche dem Geschäftsmodell der Schleuser*innen den Nährboden rauben würden. Ohne diese werden Menschenrechte von Geflüchteten weiterhin untergraben.

Aktiv werden gegen Menschenrechtsverletzungen: Unterstützung Betroffener

Im Falle Homayoun findet am 22. April 2024 der Berufungsprozess statt. In der Hoffnung auf Gerechtigkeit, hat seine Tochter Mahtab nun die Kampagne #FreeHomayoun sowie eine Petition gestartet, um auf den Fall ihres Vaters und das Schicksal vieler weiterer Schutzsuchender aufmerksam zu machen.

Im Falle der El Hiblu3 fordert Amnesty International, die Anklage fallen zu lassen. Auch für die neun Überlebenden des Unglücks in Pylos gibt es eine von zahlreichen NGOs unterstützte Kampagne. Und dann sind da neben Homayoun, Kheiraldin, Abdallah und Mohamad noch Tausende weitere als vermeintliche Schmuggler*innen inhaftierte Schutzsuchende, abseits der öffentlichen Aufmerksamkeit.

Europäische Bürgerinitiative gegen Grenzgewalt

Durch so genannte europäische Bürgerinitiativen können EU-Bürger*innen Gebrauch von ihrer demokratischen Teilhabe machen und die EU-Kommission auffordern, neue Rechtsvorschriften zu unterbreiten. Seit letztem Jahr gibt es die Initiative Stop Border Violence mit der Aufforderung zur Einhaltung des Artikel 4 der Europäischen Grundrechte Charta Verbot der Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlungsowie mit der Forderung nach Sanktionen bei Nichteinhaltung. Noch bis Juli 2024 können alle EU-Bürger*innen unterschreiben. Eine Million Unterschriften müssen erreicht werden, damit sich die EU-Kommission damit befasst.

Einhaltung internationalen Flüchtlingsrechts und Schaffung legaler Fluchtrouten

Wenn die EU Menschenrechte tatsächlich wahren möchte, sollte sie einerseits ihre Vorgehensweise gegen grenzüberschreitende organisierte Kriminalität ändern sowie sich dafür einsetzen, dass ihre Mitgliedstaaten sich an geltendes internationales Flüchtlingsrecht halten und nicht unter dem Vorwand der Kriminalitätsbekämpfung Schutzsuchende wahllos und systematisch kriminalisieren. Andererseits ist es dringend notwendig, endlich legale Fluchtwege nach Europa zu schaffen. Es hat sich gezeigt, dass weder das tödliche Grenzregime noch die Kriminalisierung von Geflüchteten und die Verhängung drakonischer Haftstrafen etwas an den Fluchtursachen oder den berechtigten Bewegungsbestrebungen von Menschen ändern. Stattdessen führt dies lediglich dazu, dass die Flucht noch gefährlicher und skrupelloser wird.

 

Polis Blog ist eine Plattform, die den Mitgliedern von Polis180 & OpenTTN zur Verfügung steht. Die veröffentlichten Beiträge stellen persönliche Stellungnahmen der Autor*innen dar. Sie geben nicht die Meinung der Blogredaktion oder von Polis180 e.V. wieder.

 

Kathrin Liebhäuser studiert Internationale Beziehungen und Nachhaltige Entwicklung an der KU Eichstätt-Ingolstadt. In Malmö studierte sie International Migration and Ethnic Relations und leitet seit Juli 2022 den Programmbereich Migration.

 

Bildquelle: pixabay.com

 

Lektoriert von Eva Hager und Isabel Billmeier

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