Steuerpolitik/Ehegattensplitting
von Artem Belkin
Das Ehegattensplitting ist ein steuerliches Instrument aus den 60er Jahren, welches die Ehe als Institution finanziell begünstigt. Zur Einführungszeit sollte diese steuerpolitische Maßnahme Anreize zur Familiengründung mit Kindern setzen. In der heutigen Zeit wird das Ehegattensplitting vermehrt zum Zweck der Steueroptimierung genutzt, da die Ehe nicht automatisch zum Kinderkriegen führt und auch umgekehrt Familien mit Kindern in der heutigen Zeit nicht die Ehe implizieren.
Das Ehegattensplitting funktioniert (vereinfacht) wie folgt: das zu versteuernde Einkommen beider Ehepartner wird aufsummiert und anschließend wieder halbiert.
Für die halbierten Einkommensbeträge wird dann die Einkommenssteuer berechnet. Des Weiteren können die Steuerklassenkombinationen III und V oder IV und IV gewählt werden. Im Allgemeinen ist die Steuerbelastung mit Splittingtarif günstiger als die Einzelveranlagung. Seit 2014 haben auch Paare, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, die Möglichkeit dieses Instrument zu nutzen.
Besonders stark ist der Effekt des Ehegattensplittings bei Ehepaaren mit sehr hohen Einkommensunterschieden oder mit einem Partner ohne Einkünfte. Dadurch wird der Anreiz für eine Arbeitsaufnahme reduziert, was in der Regel stärker Frauen als Männer betrifft und langfristig zu weiteren Problemen (wie geringere Rentenansprüche) führen kann. Laut Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) würde die Reformierung des Ehegattensplittings nicht nur den Anreiz erhöhen für verheiratete Frauen eine Arbeit aufzunehmen, sondern auch bis zu 15 Milliarden € Mehreinnahmen erzielen.